§1 Grundsatz
- Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie ergänzt und konkretisiert die Satzung des Vereins.
- Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.
- Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§2 Beschlüsse
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrages, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand kann weitere Entgelte festlegen.
§3 Beiträge
- Der Jahresbeitrag beträgt 20,00 Euro für das Kalenderjahr.
- Beginnt die Mitgliedschaft im laufenden Geschäftsjahr, wird der volle Beitrag fällig. Endet sie im laufenden Geschäftsjahr, erfolgt keine Erstattung des Beitrages.
- Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich im Voraus bis zum 31.März eines Jahres zu zahlen.
- Lastschrifteinzüge von Mitgliedsbeiträgen durch den Verein können auch später im Jahr erfolgen.
§4 Vereinskonto
Bank: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft
IBAN: DE20 1203 0000 1020 3681 87
BIC: BYLADEM1001
Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlung anerkannt.
§5 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit ihrer Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung am 08.05.2018 in Kraft.